Professur für Öffentliches Recht

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Stellungnahme und Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages – Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes

von Maritt Krebs – 08. Okt 2025

Im Februar 2024 legte die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur ersten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vor, das zuletzt 2018 grundlegend reformiert worden war. Der Gesetzesentwurf wurde nach einer Lesung im Bundestag im Mai 2024 an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat verwiesen, der zu einer am 24. Juni 2024 in Berlin stattfindenden, öffentlichen Anhörung verschiedene Sachverständige einlud, ihre Expertise beratend zur Verfügung zu stellen.

Der Gesetzesentwurf sah Änderungen des BDSG vor, um Vereinbarungen des Koalitionsvertrages der 20. Bundesregierung aufzugreifen und Ergebnisse umzusetzen, die sich aus einer Evaluierung des BDSG des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat im Oktober 2021 ergeben hatten. Hierbei war insbesondere die Institutionalisierung der sog. Datenschutzkonferenz (DSK) im BDSG vorgesehen, einem Beratungs- und Austauschgremium der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Weitere Neuregelungen sollten der besseren Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzrechtes dienen.

Als geladener Sachverständiger nahm Prof. Richter schriftlich und im Rahmen der Anhörung im Innenausschuss Stellung zu den verschiedenen Reformpunkten. Hierbei bezog er sich vor allem auf die in §16a BDSG geplante Institutionalisierung der DSK. Insbesondere einer Ausweitung der geplanten Befugnisse der DSK auf intern verbindliche Beschlussfassungen über Auslegungsmaximen des Datenschutzrechtes, zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Errichtung einer gemeinsamen Geschäftsstelle, sei nach seiner Auffassung sinnvoll, um eine verbesserte Kohärenz und die Förderung der Effizienz und Effektivität des Datenschutzrechtes zu erreichen. Dies hielte sich auch im europa- und verfassungsrechtlichen Rahmen, sofern die DSK auf abstrakte Angelegenheiten des Datenschutzes beschränkt sowie institutionell unabhängig bliebe. Bedenken, dies könne gegen das sog. Verbot der Mischverwaltung verstoßen, ließen sich ausräumen. Zudem nahm Prof. Richter zu den europa- und verfassungsrechtlichen Möglichkeiten der Einführung eines gesetzlichen Verbots zur biometrischen Gesichtserkennung im öffentlichen Raum Stellung. Die Verfassung lasse ein solches Verbot zu, verpflichte den Gesetzgeber aber nicht zum Erlass.

Die aufgezeichnete Anhörung, das Wortprotokoll und die Stellungnahmen der Sachverständigen sind online unter https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw26-pa-inneres-bundesdatenschutzgesetz-1008776 abrufbar (Stand: September 2025).

Prof. Eike Richter in der öffentlichen Anhörung der Sachverständigen im 20. Ausschuss für Inneres und Heimat des dt. Bundestages am 24. Juni 2024 in Berlin.  
 Quelle: Deutscher Bundestag
Prof. Eike Richter in der öffentlichen Anhörung der Sachverständigen im 20. Ausschuss für Inneres und Heimat des dt. Bundestages am 24. Juni 2024 in Berlin. Quelle: Deutscher Bundestag

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