Neue Polizeibefugnisse zwischen Sicherheitsbedürfnissen und Freiheitswahrung
von Maritt Krebs – Hamburg, 1. Juli 2026
Das Polizeirecht steht unter erheblichem Veränderungsdruck: gesellschaftspolitische und technische Entwicklungen, komplexere Einsatzlagen und zunehmende Gewalt nähren den Ruf nach neuen Informations- und Handlungsbefugnissen für die Polizei. Zugleich gehört es zum Kern eines freiheitlichen Rechtsstaats, dass Befugnisse nicht schon deshalb erweitert werden, weil Technik neue Maßnahmen ermöglicht. Welche Instrumente benötigt die Polizei zur effektiven Gefahrenabwehr und Strafverfolgung? Sind sie durch die gesellschaftlichen Herausforderungen gerechtfertigt, sind sie aus Sicht der Polizeipraxis effektiv und praktikabel oder überschreiten sie die Grenze der Verfassung? Diese Fragen standen im Mittelpunkt der Gesprächsrunde des Netzwerks Digitale Polizei Hamburg (NetDigPol) am 25. Juni 2026 zum Thema „Auf dem Weg in einen Ordnungs- und Überwachungsstaat? Neuere Entwicklungen bei den polizeilichen Informations- und Handlungsbefugnissen“.
Prof. Dr. Dr. Markus Thiel (Deutschen Hochschule der Polizei) ordnete zahlreiche aktuelle Polizei- und Sicherheitsrechtsreformen ein und gab einen differenzierten Überblick über die Änderungen. Unter der Moderation von Prof. Eike Richter (Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg, Leitung des NetDigPol) wurden dabei neben aktionellen Handlungsbefugnissen wie der (landespolizeilichen) Drohnenabwehr, deren Ermächtigungsgrundlagen regelmäßig auf eine nach hessischem Vorbild basierende Ermächtigungsgrundlage gestützt wird, vor allem neue informationelle Befugnisse, etwa die KI-gestützte Bild- und Spracherkennung, biometrische Echtzeit-Fernidentifikation, die automatisierte Dateianalyse oder Predictive Policing vorgestellt und engagiert diskutiert. Diese stehen beispielhaft für eine Entwicklung, in der polizeiliches Handeln datenintensiver, technischer und häufig zeitlich vorverlagert wird. Wenngleich solche Instrumente die polizeiliche Arbeit unterstützen können, werfen sie grundlegende Fragen auf: Welche Daten dürfen miteinander verknüpft werden? Wie transparent sind technische Bewertungen? Wie belastbar bleibt menschliche Verantwortung, wenn algorithmische Hinweise bereits vorstrukturieren, was polizeilich als relevant erscheint? Und wie lassen sich Fehlannahmen, Verzerrungen und diskriminierende Effekte vermeiden? Damit rückte zugleich die grundrechtliche Wirkung in den Vordergrund. Markus Thiel betonte in diesem Zusammenhang die Beachtlichkeit sog. „Chilling effects“, also Einschüchterungs- oder Abschreckungseffekte, die Menschen von der zulässigen Ausübung ihrer Grundrechte abhalten könnten. Die grundrechtliche Relevanz moderner Überwachungstechnologien liegt deshalb nicht nur im einzelnen Datensatz oder in der einzelnen Maßnahme, sie kann sich auch in einer veränderten Wahrnehmung öffentlicher Freiheit zeigen. Die Diskussion berührte damit die Grundfrage, wie ein freiheitlicher Rechtsstaat unter den gesellschaftspolitischen und insbesondere technischen Entwicklungen Sicherheit gewährleisten soll: Sicherheit darf Freiheit nicht verhindern, zugleich kann es Freiheit nur in Sicherheit geben. Einmal mehr wurde deutlich, dass sich Balance von Freiheit und Sicherheit auf einem mitunter schmalen Grat bewegt. Zumal nicht zuletzt auch die Frage einbezogen wurde, inwieweit vor allem der Staat die Sicherheit gewährleisten müsse oder inwiefern Sicherheit auch in der Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft liege.
Das NetDigPol bedankt sich bei seinem Auditorium und freut sich über den regen Austausch. Besonderer Dank gilt Herrn Prof. Dr. Dr. Thiel für seine instruktiven und erkenntnisreichen Beitrag zur Veranstaltung!

