KI in der Polizeiarbeit – eine schwierige Balance zwischen Sicherheit und Freiheit
von Maritt Krebs – Hamburg, 29. Mai 2026
Polizeiarbeit steht zunehmend unter Druck: steigende Fallzahlen, komplexere Sachverhalte sowie knappe personelle und zeitliche Ressourcen machen die tägliche Aufgabenwahrnehmung zur Herausforderung und werfen die Frage auf, wie die Polizei ihren für Staat und Gesellschaft existenziellen Aufgaben der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung auch künftig wirksam nachkommen kann.
Als eine mögliche Antwort auf diese Herausforderungen wird genannt: Künstliche Intelligenz. Die polizeilichen Anwendungsfelder sind vielfältig und reichen von Lagebilderstellungen über Gesichtserkennung bis hin zur automatisierten Übersetzung. Dabei zeigt die praktische Omnipräsenz von ChatGPT, Claude & Co in der Wirtschaft und im Privaten, dass die Diskussion über den Einsatz von KI im staatlichen Bereich, wie häufig in der digitalen Transformation der technischen Entwicklungen, weit hinterläuft: während Bürger:innen längst auf leistungsfähige KI-Anwendungen zugreifen können, stellt sich für die Sicherheitsbehörden noch die Frage nach rechtlich zulässigen und verantwortbaren Einsatzmöglichkeiten. Anschaulich wurde dies bei der Ermittlung und Festnahme des RAF-Mitglieds Daniela Klette vor mittlerweile zwei Jahren: die flüchtige und untergetauchte RAF-Terroristin konnte nach rund 30 Jahren im Untergrund nur gefasst werden, weil ein Journalist mithilfe der privaten, öffentlich zugänglich Gesichtserkennungs-Suchmaschine PimEyes entscheidende Hinweise gewinnen konnte. Schnell kam die Frage auf: Wenn private Akteure KI nutzen können, muss dies nicht auch der Polizei und anderen staatlichen Sicherheitsbehörden möglich sein? Wo liegen die rechtlichen und ethischen Grenzen solcher Technologien? Und wie lässt sich Innovation in der Polizeiarbeit mit Verantwortung, Transparenz und Grundrechtsschutz verbinden?
Über diese und weitere Aspekte des Einsatzes von KI in der Polizeiarbeit diskutierten am 27. Mai 2026 Polizeipräsident Falk Schnabel (Polizei Hamburg) und Prof. Dr. Judith Simon (Professur für Ethik in der Informationstechnologie an der Universität Hamburg, Mitglied des Deutschen Ethikrates) im Rahmen einer Gesprächsrunde des Netzwerk Digitale Polizei Hamburg (NetDigPol). Die mit „Zwischen Innovation und Verantwortung: Künstliche Intelligenz in der polizeilichen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung“ überschriebene Gesprächsrunde wurde von Prof. Eike Richter (Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg, Leitung des NetDigPol) moderiert.
Polizeipräsident Falk Schnabel betonte die Bedeutung von KI für eine leistungsfähige Polizei. Angesichts wachsender Anforderungen könne der Einsatz entsprechender Technologien einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Strafverfolgung und Gefahrenabwehr noch effektiver und zugleich effizienter zu gestalten. Besonders vielversprechend erscheine KI dort, wo sie polizeiliche Arbeit unterstütze – etwa in Assistenzfunktionen, bei der Strukturierung großer Datenmengen oder bei der Vorbereitung von Entscheidungen. Zugleich machte Schnabel deutlich, dass der Einsatz solcher Systeme stets innerhalb klarer rechtlicher Grenzen erfolgen müsse.
Auch Prof. Dr. Judith Simon hob die Potenziale von KI-Technologien für die Polizeiarbeit hervor und plädierte zugleich für eine differenzierte Betrachtung: Die KI als homogene Technik zu begreifen, führe in die Irre. Wichtig sei, zwischen den unzähligen, technischen Arten und Ausprägungen von KI zu unterscheiden. Dementsprechend stünden nicht die KI als Ganzes zur Bewertung, sondern eine jeweils konkrete technische Ausprägung oder Anwendung, deren jeweiliger Einsatzkontext und Eingriffsintensität. Für jede Anwendung sei eine eigenständige, nicht zuletzt auch ethische Abwägung erforderlich. Besondere Bedeutung komme dabei der Transparenz der Systeme zu: (staatliche) Verantwortung könne nur dort übernommen werden, wo Funktionsweise, Grenzen und mögliche Fehlerquellen einer Technologie hinreichend verstanden würden, was Transparenz voraussetze. Aus diesem Grund seien insbesondere offene und nachvollziehbare Systeme – etwa auf Grundlage von Open-Source-Software – vorzugswürdig. Inwiefern der Einsatz von KI-Tools die Arbeitsbelastung in der Polizeiarbeit tatsächlich reduzieren könne, bleibe aber ungewiss, da nach Simon insbesondere im staatlichen Kontext Ergebnisse KI-gestützter Systeme sorgfältig überprüft werden müssten, um Fehlentscheidungen, Verzerrungen und systematische Diskriminierungen zu vermeiden.
Die Gesprächsrunde und ganz besonders die breite Diskussion verdeutlichte einmal mehr, dass zurzeit noch offen ist, ob, in welchen Bereichen, wann und in welchem Umfang die Polizei im Allgemeinen und die Polizei Hamburg im Besonderen ihr Repertoire an KI-Technologien erweitert haben wird. Deutlich wurde jedoch schon jetzt, dass ein verantwortungsvoller KI-Einsatz nicht allein eine Frage technischer Leistungsfähigkeit ist. Er setzt auch geeignete Infrastrukturen, rechtliche Klarheit, organisatorische Standards und ethische Reflexion voraus. Das Versprechen der Künstlichen Intelligenz, Prozesse zu optimieren und Entscheidungen zu verbessern, muss sich letztlich auch daran messen lassen, inwieweit dabei Verantwortung nicht diffundiert, sondern weiterhin zugerechnet werden kann. Nicht zuletzt dort, wo wie im polizeilichen Kontext staatliches Handeln tief in Rechte von Bürger:innen eingreifen kann, müssen Innovation und Verantwortung untrennbar zusammengedacht werden.
NetDigPol bedankt sich bei den Teilnehmenden und allen Gästen für das Interesse und den regen Austausch!

Prof. Dr. Judith Simon (Universität Hamburg)
